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   BSG, 16.09.1970 - 10 RV 663/69   

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https://dejure.org/1970,7847
BSG, 16.09.1970 - 10 RV 663/69 (https://dejure.org/1970,7847)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1970 - 10 RV 663/69 (https://dejure.org/1970,7847)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1970 - 10 RV 663/69 (https://dejure.org/1970,7847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur zeitlichen Anwendbarkeit von DV § 30 Abs. 3 und 4 und BVG § 5 II

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsausbildungsabschluß - Gleichstehende Tätigkeitszeiten - Geltung von Vorschriften

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.06.1969 - 8 RV 853/67

    Abgeschlossene Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 16.09.1970 - 10 RV 663/69
    Entgegen der Auffassung des LSG kann der Berechnung des Schadensausgleichs der Klägerin nicht als Durchschnittseinkommen das der Eesoldungsgruppe A 7 des BBesG - Volksschulbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung - in dem hier streitigen Zeitraum vom 1° Januar 1964 bis 31° Dezember 1966, also im Geltungsbereich des @ 5 der DVG 1964, zugrunde gelegt werden° Diese Bestimmung kennt nämlich - anders als der 5 5 Abs" 2 der DVD 1968 - nicht die Gleichstellung einer zehnjährigen Tätigkeit oder fünfjährigen selbständigen Tätigkeit in dem Beruf, auf dessen Ausübung sich die Schädigung nachteilig ausgewirkt hat, mit dem "Abschluß einer Berufsausbildung"° Eine derartige Gleichstellung kann auch im Rahmen des @ 5 Abs° 1 der DVD 1964 nach seiner eindeutigen Wortfassung nicht erfolgen° Er verlangt nämlich für die Eingruppierung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, daß derjenige, dessen Durchschnittseinkommen als Selbständiger ermittelt werden soll, eine bestimmte Schul« und Berufsausbildung erfahren und auch "abgeschlossen" oder bestimmte Prüfungen (Meisterprüfung) abgelegt hat° Diese vom Verordnungsgeber offenbar bewußt vorgenommene enge Anlehnung an eine bestimmte Schulbildung, an den Abschluß einer Berufsausbildung und an die Ablegung bestimmter Prüfungen für die Festsetzung des Durchschnittseinkommens bei selbständig Tätigen läßt den Schluß zu, daß eine bee stimmte Dauer der Tätigkeit in einem Beruf, ohne für diesen die üblichen oder gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsabschnitte erfüllt zu haben, nicht dem Abschluß von Prüfungen gleicherachtet werden sollte" Wenn auch die Vorschrift des @ 5 Abs° 1 DVO 1964 auslegungsfähigl und auslegungsbedürftig ist (Urteil des 8° Senats des BSG vom 19° Oktober 1967 in SozR DVO 1964 S 5 Nr" 2 und vom 18° Juni 1969 - 8 RV 853/67 -), so doch nicht in dem Sinne, die zeitliche.
  • BSG, 16.07.1971 - 10 RV 378/69

    BVG § 30 Abs 2 idF des 3. NOG-KOV bei der Feststellung eines besonderen

    Im Einzelfall muß daher jeweils geprüft werden, ob die Neufassung nur eine authentische Interpretation der bereits vorher bestehenden Rechtslage darstellt oder ob damit eine echte sachlich-rechtliche Gesetzesänderung verbunden ist (vgl. BSG 15, 208; Urteile des BSG vom 17. März 1970 - 9 RV 260/69 - und vom 16. September 1970 - 10 RV 663/69 -).
  • LSG Bayern, 24.01.1979 - L 15/V 353/77

    Schadensausgleich - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Einstufung

    Für die Beurteilung der Frage, in welche Berufs- oder Wirtschaftsgruppe der Ehemann eingeordnet werden muß, ist, weil das BSG wiederholt dargelegt hat (vgl ua Urteil 1970-09-16 10 RV 663/69 = KOV 1971, 191) der Zeitpunkt des Todes maßgebend, wenn es sich um die Frage handelt, welcher Berufs- oder Wirtschaftsgruppe der Ehemann 'angehört hat'; dagegen ist der Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadensausgleichs maßgebend, wenn es sich um die Frage handelt, welcher Berufs- oder Wirtschaftsgruppe der Ehemann 'wahrscheinlich angehört hätte'.
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